Datenschutzberatung

Warum Datenschutz?

Bis vor kurzem standen weite Teile der Bevölkerung und auch Unternehmen dem Thema Datenschutz mit einer gewissen Gleichgültigkeit gegenüber, obwohl der Schutz der personengebundener Daten gem. Art. 8 GRCh EU ein Grundrecht in der Europäischen Union ist.


Am 25.05.2018 ist ein Ruck durch die Europäische Union gegangen.
Denn ab diesem Tag ist der Datenschutz auch durchsetzbar und eine Verletzung des Datenschutzes in der Informationstechnologie im Allgemeinen und der personengebundenen Daten im Besonderen kann zu drastischen Strafen führen. Das Bewustsein für Datenschutz ist plötzlich stark gestiegen.




Bei der Einhaltung des Datenschutzes in Ihrem
Unternehmen unterstützen wir Sie gern.

Irene Neuhöfer ist zertifizierte
Datenschutzbeauftragte gemäß
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
und europäischer Datenschutz-
Grundverordnung (DSGVO).


Checkliste: Was ist in Puncto Datenschutz zu tun

Feststellung des Verantwortlichen für die Einhaltung des Datenschutzes
Datenschutz-Bestandsaufnahme (Ist-Situation)
Erstellung von Verarbeitungsverzeichnissen
Liste der technischen und organisatorischen Maßnahmen
Mitarbeiterverpflichtung zur Vertraulichkeit
Mitarbeiterschulung zum Thema Datenschutz gem. BDSG und DSGVO
Prüfung der Notwendigkeit von Auftragsverarbeitungsverträgen mit externen Dienstleistern
Prüfung der Datenschutzerklärung auf Ihrer Website
Prüfung der SSL-Verschlüsselung Ihrer Website
Prüfung der Notwendigkeit einer Datenschutz-Folgenabschätzung
Prüfung der Notwendigkeit eines Datenschutzbeauftragten
sowie Prüfung von firmenspezifischen Besonderheiten

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