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Wissenwertes
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Was ist Buchhaltung
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Als Buchhaltung bezeichnet man die Führung der Geschäftsbücher, d. h. Erfassung, Vorbereitung und Auswertung aller Geschäftsvorfälle in einem Unternehmen.
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Jede Buchhaltung muss gemäß HGB nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (GoBD) erstellt und erfasst werden.
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Die wichtigsten Grundsätze
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ordnungsgemäßer Buchhaltung sind:
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Die Buchhaltung muss übersichtlich und klar sein. |
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Keine Buchung ohne Beleg. |
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Sobald ein Kontoauszug/Kassenbuch gebucht wird, muss der Saldo am Ende des Auszuges kontrolliert werden. |
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Die Beträge müssen penibel identisch sein. |
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Kontierung auf den Belegen darf nicht unkenntlich gemacht erden. |
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Geschäftsvorfälle müssen laufend, vollständig, richtig, zeitgerecht und sachlich geordnet aufgezeichnet werden. |
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Buchhaltung
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Tipps für die tägliche Büroarbeit
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Ordentliche Ablage der Kassenbelge nach Belegdatum. |
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Werden Rechnungen per Bank bezahlt, heften Sie den Beleg hinter den Auszug ab. |
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Suchen Sie fehlende Belege immer sofort. Je länger sie warten, desto schwieriger wird das Suchen. |
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Belege immer zeitnah ablegen, Kassenbuch mindestens einmal wöchentlich erledigen (normalerweise täglich!!!). |
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Vermeiden Sie überfüssige Vermerke auf den Belegen. |
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Aufbewahrungspflichten
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Die Aufbewahrungspflichten für die Buchhaltungsunterlagen, auch elektronische Datensicherungen, müssen eingehalten werden und betragen 10 Jahre (notfalls übergeben Sie die Archivierung Fachleuten wie uns).
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Wichtige Hinweise zur Rechnungsstellung:
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Eine Rechnung m u s s folgende Angaben enthalten: |
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Vollständiger Name und Adresse des leistenden Unternehmens und des Unternehmens, das die Leistungen erhält. |
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Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des leistenden Unternehmens |
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Ausstellungsdatum |
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Fortlaufende Nummer, die zur Identifikation der Rechnung vom Rechnungsteller nur einmal vergeben wurde. |
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Menge und Art der gelieferten Gegenständer oder Umfang und Art der sonstigen Leistung. |
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Zeitpunt der Lieferung oder sonstigen Leistung. |
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Nach Steuersätzen bzw. Steuerbefreiung auftgeteilte Entgelte sowie im Voraus vereinbarte Minderung, sofern diese nicht schon im Entgelt berücksichtigt ist. |
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Anzuwendender Steuersatz und der auf das Entgelt entfallende Steuerbetrag oder im Falle einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf. |
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