Bis vor kurzem standen weite Teile der Bevölkerung und auch Unternehmen dem Thema Datenschutz mit einer gewissen Gleichgültigkeit gegenüber, obwohl der Schutz der personengebundener Daten gem. Art. 8 GRCh EU ein Grundrecht in der Europäischen Union ist.
Am 25.05.2018 ist ein Ruck durch die Europäische Union gegangen.
Denn ab diesem Tag ist der Datenschutz auch durchsetzbar und eine Verletzung des Datenschutzes in der Informationstechnologie im Allgemeinen und der personengebundenen Daten im Besonderen kann zu drastischen Strafen führen. Das Bewustsein für Datenschutz ist plötzlich stark gestiegen.
Bei der Einhaltung des Datenschutzes in Ihrem
Unternehmen unterstützen wir Sie gern.
Irene Neuhöfer ist zertifizierte
Datenschutzbeauftragte gemäß
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
und europäischer Datenschutz-
Grundverordnung (DSGVO).
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