Jeder Unternehmer ist zur ordnungsgemäßen Führung seiner Buchhaltung verpflichtet.
Nur eine zeitnahe und korrekt geführte Buchführung liefert Ihnen die notwendigen Zahlen, die Sie als Grundlage für sichere unternehmerische Entscheidungen benötigen.
Hierzu fehlt Ihnen die Zeit? Da geht es Ihnen wie uns allen.
Aber Sie müssen alles tun, damit Ihre Bücher laufend und kompetent mit Sachverstand geführt werden.
Aufgrund der permanenten Gesetzesänderungen wird die Abwicklung ganz normaler kaufmännischer Geschäftsvorfälle zunehmend zur Aufgabe von Spezialisten.
Für Unternehmen von kleiner bis mittlerere Größe ist es wirtschaftlich nicht mehr vertretbar eigenes ausreichend qualifiziertes Personal nur für den eigenen Betrieb zu verpflichten.
Alles fängt mit einer gut durchdachten und durchorganisierten Buchhaltung an.
Wir helfen Ihnen bei der ersten Grundordnung oder Reorganisation Ihrer gesamten Belege und Unterlagen.
*) Die Hilfeleistung in Steuersachen umfasst ausschließlich das Buchen der laufenden Geschäftsvorfälle und die laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnunhg i.S.d. § 6 Nr. 3 und 4 StBerG.
Rechtsberatung und Steuerberatung ist ausschließlich dem Personenkreis vorbehalten, der zur Rechtsberatung befugt ist.
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kurz:
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